Kompetente Rechtsberatung:
Strafrecht - Steuerstrafrecht - Strafverteidigung
Im Strafrecht gilt: Schweigen ist Gold.
In jedem deutschen Fernsehfilm wird derselbe Fehler gemacht: Verunsicherte, verzweifelte, vertrauensselige Menschen reden sich um Kopf und Kragen.
Merke: Kein einziges Wort stoppt die Maschine namens Strafverfolgung - einmal in Gang gesetzt, rattert sie los. Und Sie sind mittendrin. Nichts ist mehr wie vorher.
Sie haben Rechte - berufen Sie sich darauf:
Das Recht zu schweigen.
Das Recht auf einen Beistand von Anfang an.
Das Recht auf Kenntnis der Anschuldigung.
Das Recht auf Beweisanträge.
Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, auch entlastendes Material zu sichern. Doch dürfen Sie nicht zuviel erwarten: Eine Behörde ist kein Verteidiger.
Nicht Sie müssen sich rechtfertigen - die Ermittler müssen etwas beweisen. Vieles ist Routine. Für Sie aber ist Routine gefährlich, denn jeder Fall ist anders.
Mein Versprechen: Ihr Fall ist mein Fall.
Im Strafrecht sind die ersten Minuten entscheidend -
und so harmlos fängt es an:
"Erzählen Sie doch mal, was geschehen ist...!"
"Reden Sie, dann werden Sie sich besser fühlen!"
"Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie hier nichts sagen!"
Gelingt es den Ermittlern, Sie zum Sprechen zu bewegen, dann gibt es kein Zurück auf Null.
Alles kommt in die Akte - meist in den Worten der Ermittler, und das klingt vielleicht anders als das, was Sie tatsächlich gesagt haben. Der Richter liest die Akte vor einer Verhandlung. Er ist dann nicht mehr unbeeinflusst - "Neutralität" hin, "Objektivität" her.
Das muss und kann verhindert werden:
Reden Sie nicht einfach drauflos!
Beantworten Sie keine Fragen!
Bleiben Sie ruhig!
Kontaktieren Sie mich:
rainevdorrien@gmail.com
0174 715 4264
Tätigkeitsfelder
Strafrecht
Ich berate Sie auf allen Gebieten des Straf- und Strafprozessrechts. Hausdurchsuchung, Festnahme, Akteneinsicht, Beschuldigtenrechte allgemein - ich bin an Ihrer Seite! Anträge und Zeugenbefragung in der Hauptverhandlung - ich verteidige Sie umfassend und professionell. Wie wichtig aber der frühzeitige Einfluss auf das Ermittlungsverfahren ist, zeigt die Wahrscheinlichkeit eines Freispruches als Abschluss der Hauptverhandlung: 5 %.
Steuerstrafrecht
Als Juristin habe ich in der Finanzverwaltung begonnen und war zuletzt Leiterin von Steuerstrafsachenstellen. Die von Eingriffen in elementare Bürger- und Beschuldigtenrechte geprägte Arbeit der Steuerfahndung hat mich oft irritiert. Die Unschuldsvermutung hat einen schweren Stand in Steuerstrafverfahren, der Datenschutz sowieso. Den Fahndern fehlt in ihrem fiskalischen Sendungsbewusstsein zuweilen dreierlei: Skrupel, Skepsis, Selbstkritik. Hier muss man konsequent gegensteuern. Das Plus meiner Mandanten: Ich kenne das alles und kann entsprechend reagieren.
Zur Person
Nach vielen Jahren als Beamtin der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung - unter anderem als stellvertretende Vorsteherin der Finanzämter Bad Neuenahr-Ahrweiler und Altenkirchen sowie als Sachgebietsleiterin von Steuerstrafsachenstellen - habe ich die Seiten gewechselt und mich als freie Rechtsanwältin in Andernach niedergelassen.
Mandanten schätzen meine langjährigen Erfahrungen mit der Steuerfahndung - insbesondere bei Durchsuchungen, denn hier zählt die Begegnung auf Augenhöhe. Weil ich die internen Vorgänge im Finanzamt gut kenne, haben meine Mandanten einen Vorteil - wir sind der Behörde einen Schritt voraus.
Meine Maxime lautet: Ein Strafverfahren muss im Amt beendet werden und nicht vor Gericht. In der Hauptverhandlung verlieren Sie nicht nur den Schutz des Steuergeheimnisses - selbst eine milde strafrechtliche Verurteilung kann (besonders für Beamte und Freiberufler) harte disziplinar- und berufsrechtliche Konsequenzen haben. Diese können nur verhindert werden, wenn man weiß, worauf es ankommt.
Daher ist eine kompetente Gesprächsführung in (Steuer-)Strafsachen so wichtig. Vertrauen Sie meiner Expertise und meiner Erfahrung.
Von 2012 bis 2022 war ich als Lehrbeauftragte am Philosophischen Institut der Universität Koblenz tätig und unterrichtete vor allem Verfassungsrecht und Strafrecht. Die Lebensumstände und Probleme junger Menschen sind mir daher bestens vertraut.
Polizisten nutzen die Unerfahrenheit Jugendlicher häufig aus, um zu schnellen Ermittlungsergebnissen zu kommen. Andererseits meinen gerade die gut erzogenen jungen Leute, den Vertretern der Obrigkeit gehorchen zu müssen. So geraten sie in Verfahren hinein, die ihre Zukunft bedrohen und die sehr belastend sind - für die ganze Familie.
Besonders bei Vorwürfen wegen angeblicher sexueller Belästigung ist das umgehende Hinzuziehen eines Verteidigers entscheidend. Jedes noch so gut gemeinte Wort der Erklärung ist eines zu viel.
Auch in BtM-Sachen gilt der Grundsatz: Vertraue niemandem - auch keinem Polizisten, der “nur mal eben” in die Tasche, die Wohnung oder das Handy schauen will. Sich freundlich, aber bestimmt weigern - das muss man sich erst einmal trauen.
Rufen Sie mich an - egal ob als Betroffener oder als Angehöriger. Ich helfe Ihnen, zu Unrecht erhobene Vorwürfe zu widerlegen und zutreffende zu entschärfen.
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